Konditionen

Sie können mit mir einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren. Dieser ist unverbindlich und kostenlos.

Meine Tätigkeiten können im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden, wenn sie einen Pflegegrad (2-5) besitzen und dieser bereits ein halbes Jahr bestand. Verhinderungspflege kann nur beantragt werden, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält. Der Erhalt von Pflegegeld ist wiederum gleichbedeutend damit, dass der Pflegebedürftige durch eine Privatperson gepflegt wird.

Personen mit einem Pflegegrad können zusätzliche Entlastungsleistungen (monatlich 125€) in Anspruch nehmen.  Da ich seit 12/2020 die Anerkennung des Thüringer Landesverwaltungsamts zur Durchführung der Unterstützung Pflegebedürftiger im Sinne des § 45a SGB XI besitze, kann ich nun auch darüber vergütet werden.

Sie können meine Leistungen auch über das Pflegegeld bezahlen.